AGB
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Sollten während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer Erlaubnis des Vermieters. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
Schlüssel
Dem / den Mieter/n werden die Schlüssel für das Mietobjekt zugesendet. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems und sind vom Mieter zu übernehmen. Die Schlüssel sind bitte nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zurück zu geben wie vorher besprochen.
Müllentsorgung
Die Entsorgung für den von ihm verursachen Mülls ist Sache des Mieters.
Der Abfall ist von Ihnen selbst zu entsorgen in das dafür vorgesehene Müllhaus und muss wie folgt getrennt werden:
Plastikflaschen: diese bitte klein pressen und in einem Sack sammeln / Allgemeines Plastik bitte in einen separaten Sack /
Altglas / Dosen und Metall / Restmüll
Bitte verwenden Sie für den Biomüll in den davor vorgesehenen Kompost im Garten.
Die für die Entsorgung entsprechenden Tonnen befinden sich im Müllhaus, welches sich auf dem Weg Richtung Ficaccia befindet (brauner Holzverschlag auf der linken Seite mit einem Vorhängeschloss), ca 5 min. Fußmarsch vom Haus. Das Müllhaus ist ein Gemeinschaftsgut aller umliegenden Nachbarn. Wir bitten Sie darum, den Müll gewissenhaft zu sortieren und zu entsorgen, da er sonst nicht von der Müllabfuhr mitgenommen wird.
Wasser
Wasser ist in südlichen Gegenden ein sehr kostbares und teueres Gut, weswegen wir Sie bitten, sparsam damit umzugehen.
Wie üblich bei vielen Häusern in der Region, läuft die Wasserversorgung für das Haus über eine unterirdische Zisterne. Das Wasser hat gute Qualität und wird auch zur Sicherheit von einem speziell dafür vorgesehenen ultravioletten Licht gereinigt (dies tötet Keime, Viren und Bakterien ab). Es es ist aber kein Trinkwasser! Das Wasser im Haus stammt aus einer Quelle aus den Bergen von Santa Teresa und wird extra mit einem Wassertransporter her gebrach. Es könnte sein, das der Vermieter Sie bittet, den Wasserstand zu prüfen, um gegebenenfalls Wasser nachzubestellen.
Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind der Wohnort des Vermieters.